AGB


 Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Streetz Open Air ( St.O.A. )

 §1 Vertragsgegenstand
 1. Mit dem Erwerb eines Tickets für die Veranstaltung „Streetz Open Air 2025" am Donnerstag den 18.09.2025, am Freitag den   19.09.2025 und Samstag den 20.09.2025, akzeptiert ihr - im Folgenden „Kunde" genannt - die nachfolgenden Allgemeinen   Geschäftsbedingungen. Das bindet den Erwerb eines Tagestickets entsprechend mit ein.
 2. Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform   und Bestätigung durch den Vorstand von Streetzrock e.V.
 3. Die Veranstaltung "Streetz Open Air" findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände in Streetz statt. Das Festivalgelände   umfasst das eingezäunte Gelände, welches nur mit einer Einlasskontrolle betreten werden darf, auf der Wiese von Stephan   Dabrowski - im Folgenden „Veranstaltungsgelände“ genannt. Campingfläche ist eine Fläche außerhalb der Einzäunung, welche   auf dem Veranstaltungsgelände extra Markiert ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten   Veranstaltungsgelände. Tagesparkplätze, sind noch einmal gesondert ausgewiesen. Sämtliches Parken und Campen, ist auf   eigene Gefahr. Streetzrock e.V. übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, am Eigentum von dritten.
 4. Das Angebot für den Vertragsabschluss geht vom Kunden aus. Mit dem Erwerb eines Ticket im Onlinevorverkauf oder dem   Erwerb eines Bändchen an der Tageskasse, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Streetzrock e.V.   zustande. 
 5. Das Mindestalter für eine Bestellung und Erwerb eines Festivaltickets, beträgt 18 Jahre.

 §2 Veranstalter
 Streetzrock e.V.
 Vertreten durch den gewählten Vorstand
 Kastanienallee 15
 29451 Dannenberg

 Mail: Veranstalter@streetzrock.de
 Website: www.streetzrock.de

 §3 Weiterverkaufsverbot
 1. Streetzrock e.V. stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten, bis zum Betreten des Veranstaltungsgeländes        grundsätzlich zu, es sei denn:
 1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
 1.2 der Kartenverkauf wird von nicht autorisierten Dritten durchgeführt. Unsere autorisierten Vorverkaufsstellen findet ihr unter:   www.streetzrock.de
 2. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, die Eintrittsberechtigung zu entziehen, bzw.   die Tickets haben keine Gültigkeit und werden gesperrt.

 §4 Widerrufsrecht bei Tickets
 Bei den hier angebotenen Tickets handelt es sich um eine Zutrittsberechtigung für eine Freizeitveranstaltung mit einem   spezifischen Termin, bei dem gemäß §312g Abs. 2 Ziffer 9 BGB, kein Widerrufsrecht besteht. Durch die Onlinebestellung oder   dem direkten Erwerb eines Bändchen für das Streetz Open Air ist der Vertrag bindend und der Kunde somit zur Abnahme der   Tickets, sowie zur unmittelbaren Bezahlung verpflichtet.

 §5 Zahlung und Versand
 1. Der Gesamtbetrag ist nach Erhalt der Bestellbestätigung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.
 2. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Vorauskasse bei der Onlinebestellung oder Barzahlung an der Tageskasse zur   Verfügung. Die Tageskasse ist nur geöffnet, wenn kein Ausverkauf, im Onlineshop passiert ist und die Tageskasse ist NICHT   durchgängig geöffnet. Streetzrock e.V. behält sich das Recht vor, die Kasse zu schließen wenn ein Ausverkauf vorliegt, oder zu   den Abendstunden hin, nach eigenen Ermessen. Geöffnet ist die Tageskasse eine Stunde vor dem Einlass.
 3. Die Online bezogenen Tickets sind entweder Hardtickets oder Print@Home Tickets. Der Versand von Hardtickets erfolgt bis   spätestens Ende der Folgewoche nach Zahlungseingang der zugrunde liegenden Bestellung, in der Regel aber nach 3 - 5   Werktagen. Die Printe@Home Tickets müssen vom Käufer selbstständig ausgedruckt werden. Beide Varianten sind   unbeschädigt und gut lesbar, zum Vorlegen am Einlass, mitzubringen.
 4. Das Campingticket ist ein Print@Home Ticket, es ist ausgedruckt im PKW, gut lesbar, zu positionieren. 
 5. Streetzrock e.V. behält sich das Eigentum an der Kaufsache, bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages, vor.
 6. Der Kunde ist verpflichtet, sein Ticket, in einem guten und für das Scangerät lesbaren Zustand mitzubringen. Das Scangerät   muss die Tickets erkennen können. Ist das Scannen, auf Grund des Ticketzustandes am Eingang nicht möglich, so verliert das   Ticket, für die Veranstaltung "Streetz Open Air", seine Gültigkeit.
 7. Ein Tagesticket ist am jeweiligen Tag, von Beginn des Einlass bis zum Spielende der letzten Band gültig. Der ausgewiesene   Eintrittspreis gilt ausnahmslos, ebenfalls für den genannten Zeitraum.


 §6 Anreise; Parken;
 Der Festivalbesucher hat sich dem allgemeinen Anstand entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und   rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Ordnung und Sauberkeit ist selbstverständliche Pflicht aller Besucher. Den   Weisungen der Security und den Organisatoren von der Veranstaltung „Streetz Open Air 2025“ ist Folge zu leisten.
 1. Die Anreise führt über angrenzende Ackerflächen, die Zufahrt ist ausgeschildert. Entsprechend sollte das Fahrzeug geeignet   sein. Anwohner sind nicht zu stören, langsames und rücksichtsvolles Fahren wird hier vorausgesetzt (Staubentwicklung, Lärm).
 2. Die Campingflächen sind gekennzeichnet.
 3. Es ist eine Wiese, tiefer gelegte Fahrzeuge sind nicht zu empfehlen.
 4. Auf dem Campground die gegenseitige Rücksichtnahme nicht vergessen.
 5. Die Anreise auf jeglicher (auch zu Fuß oder Helikopter) Art, das Parken und Abstellen des/ der Fortbewegungsmittel ist auf   eigene Gefahr.
 6. Tagesbesucher parken gesondert, auf dem dafür ausgewiesenen Tagesparkplatz.
 7. Fahrzeuge auf dem Campground müssen ein Campticket, gut lesbar, im Fahrzeug liegen haben. Fahrzeuge ohne Campticket   werden dem Platz verwiesen, oder Gebührenpflichtig für den Fahrzeughalter, kostenpflichtig entfernt. Camping kann an der         Tageskasse auch nachgelöst werden.

 §7 Einlass; Einlasskontrolle
 1. Der Zutritt zur Veranstaltung "Streetz Open Air 2025" , wird nur mit einem gültigem Ticket für das Event gewährt. Besucher,   die das Festivalgelände verlassen, wird der erneute Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, nicht abnehmbares,   unversehrtes Bändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene und/ oder abnehmbare Bändchen verlieren ihre   Gültigkeit. Bei Verlust des Tickets oder des Festivalbändchen, entfällt die Zugangsberechtigung. Eine Rücknahme oder ein   Umtausch von einem Festivalbändchen oder Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beschädigte oder defekte Bändchen,   müssen sofort gemeldet werden. Ein Austausch dieser Bändchen geschieht in der Einzelfallbetrachtung.
 2. Nur einer Person wird pro vorgelegtem und gültigen Ticket der Zutritt erlaubt. Die Vorlage einer   Bestellbestätigung/Rechnung reicht nicht aus. Am Einlasskontrollpunkt werden ausschließlich bei Verdacht oder Hinweisen   auf Missbrauch Personalausweisprüfungen vorgenommen. 
 3. Am Einlass des Veranstaltungsgeländes werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein   Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei   Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises,   auszusprechen. Die Besucher erklären sich, durch den Vertragsabschluss, damit einverstanden.
 4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu   verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen     (gem. §10 der AGB) und wenn der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder   menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein   vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die Person die Eintrittsberechtigung und somit das Ticket   oder Festivalbändchen die Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
 5. Besuchern unter 18 Jahren, wird der Eintritt nur erlaubt, wenn eine erziehungs- oder sorgeberechtigte Person dabei ist. Diese   Person muss am Einlass, durch eine Dokumentation bekannt sein. Kinder unter 12 Jahren ist freier Eintritt gewährt, über eine   Spende freut sich aber jeder.
 6. Der Eintritt am Donnerstag ist für Jedermann. Nicht volljährige Gäste, ohne Begleitpersonen, werden 22:00 Uhr dem Gelände   verwiesen.

 §8 Hausrecht; Verhaltensregeln 
 Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände     gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen auch als Hausordnung.
 Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

 1. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände

 1.1. verbotene Gegenstände (§10 der AGB) mitzuführen. ( Trinkhörner und Trinkbecher am Gürtel, ohne Inhalt, sind erlaubt )
 1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben.
 1.3. Gegenstände auf die Bühne, in die Umgegend oder auf Personen zu werfen.
 1.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten.
 1.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen, zu beschmutzen oder Gewalt/ Vandalismus an ihnen   ausüben.
 1.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder   Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung,   einer Weltanschauung oder Religion, einer Gewerkschaft oder Partei, eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder   Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Büchern, Flugblättern, Bannern, Schildern,   iPads etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände   grundsätzlich untersagt.
 1.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder   ähnliches zu klettern.
 1.8. E- Scooter oder ähnlichem Fortbewegungsmitteln, auf das Festivalgelände zu bringen.


 2. Fotografieren 
 für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das   Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des   Veranstalters sind verboten.

 3. Besucher, 
 die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote der AGB gem. §1, Abs.5; §8, Abs.1; und; §10 oder §13   verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein   Besucher auf dem Streetz Open Air eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird   der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei   angezeigt.

 4. Platzverweis und Aufenthaltsverbot
 Besteht ein Verstoß gegen die AGB von Streetzrock e.V. oder ein vorgenannter, wichtiger Grund und der Veranstalter verweist   den Besucher vom Veranstaltungsgelände, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird   nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen dies AGB's von Streetzrock e.V. verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus   entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

 §9 Recht am eigenen Bild
 Zu Werbezwecken werden von dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter und durch ihn   beauftragte Dritte durchgeführt. Diese dienen ausschließlich zukünftigen Veranstaltungen von Streetzrock e.V. Nach §23   KunstUrhG ist die Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen von Versammlungen ohne Einwilligung gestattet. Es werden   grundsätzlich keine Portrait- und Einzelaufnahmen veröffentlicht, außer es wird direkt und bewusst für Einzelaufnahmen, wie   sie bei Konzert- und Diskobesuchen üblich sind, posiert. In dem Fall gilt die Einwilligung im Sinne des §22 KunstUrhG als erteilt.

 §10 Verbotenes und verbotene Gegenstände
 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sind verboten:

 1. Tiere, wie z.B Haselmaus, Flöhe, Kellerasseln, Wildschweine, Grashüpfer und alle anderen Haustiere. Wirklich alle Tiere,   aller Art und Rassen.
 2. Waffen oder andere Gegenstände ( WaffG Anlage 2 zu §2, Abs. 2 bis 4 ), oder welche die unter Umständen als gefährliche     Gegenstände eingesetzt werden können.
 3. pyrotechnische Gegenstände.
 4. Generatoren (keine Stromerzeuger, siehe §17 Punkt 9.).
 5. offenes Feuer. 
 6. Druck- und Flüssiggase.
 7. Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.). Bei der artigem werden Fotos vom Camp, von uns gemacht. Bleiben   Gegenstände liegen wird Anzeige erstattet, damit die Entsorgungskosten eingeholt werden können.
 8. Fackeln.
 9. Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm und Patronengürtel.
 10. CS-Gas.
 11. brennbare Flüssigkeiten.
 12. Trockeneis.
 13. lärmerzeugende Gegenstände.
 14. politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter.
 15. Drohnen die ohne Erlaubnis des Veranstalters genutzt und benutzt werden.

 1. mitgebrachte Getränke und Lebensmittel.
 2. Rucksäcke, die nicht kontrolliert wurden, oder große Taschen.
 3. Jegliche Form von Glasbehältern.
 4. Dosen (auch Haarspray, Deo etc.).
 5. Fahnenstangen.
 6. E- Scooter oder ähnliche Fortbewegungsmittel.
 Außerdem behält sich Streetzrock e.V.
 das Recht vor, die Liste der verbotenen Gegenstände zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ergänzen und   nicht aufgeführte Gegenstände im Zweifel, nach in Augenscheinnahme vor Ort zu verbieten. 

 §11 Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
 Bei der genannten Veranstaltung handelt es sich um eine Open-Air Veranstaltung. Diese findet auch bei schlechtem Wetter   statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung (Gefahr für Leib, Leben   oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal). In diesem Fall wird die Veranstaltung sofort abgebrochen oder   zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund   behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei   denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 §12 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke und Verletzungen
 1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim Streetz Open Air, insbesondere vor den Bühnen, eine hohe Lautstärke herrscht und   die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstaltungsort ist unter dem freien   Himmel, jedoch wird unabhängig davon, dringend empfohlen Ohrstöpsel zu verwenden. Es ist ratsam einen Aufenthaltsplatz,   bei den Lautsprechern oder an der Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
 2. Bitte beachtet, dass das Gehör von Kindern noch empfindlicher, als das von Erwachsenen ist. Solltet ihr mit Kindern unsere   Veranstaltung besuchen, bringt bitte einen geeigneten Gehörschutz für Kinder mit.
 3. Ist ein Sanitätsdienst aus Verletzungsgründen und dgl. erforderlich, so trägt der Verursacher die Kosten der   Wundbehandlung und auch den möglichen Transport. 

 §13 Jugendschutz
 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer   erziehungsberechtigten Person, gemäß AGB §1 Abs. 1 Satz 4, Zutritt.

 §14 Haftungsbeschränkung
 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden, aus der auch nur   fahrlässigen Verletzung von Körper und Gesundheit des Kunden passieren, ohne die Beteiligung von Dritten. Das gleiche gilt   für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des   Veranstalters sowie seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober   Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
 Grundsätzlich ist das Betreten, Nutzen und der Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, auf eine Gefahr.

 §15 Datenschutz
 Streetzrock e.V. bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der geltenden   Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Kundendaten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer, usw.) werden   lediglich für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt sowie für unternehmungsinterne,   empirische Erhebungen und weiterführende Angebots- und Informationsübermittlung an den Kunden, zur Veranstaltung   Streetz Open Air bzw. verwandten Themen. Werden Dritte mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragt, so ist Streetzrock   e.V. berechtigt, die dazu erforderlichen Daten weiter zu geben.

 §16 Anwendbares Recht; Sonstiges
 1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist   dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher   Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen mit Streetzrock e.V., dass Amtsgericht Dannenberg   zuständig.
 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss   unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der   unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren   Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.   undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich   der Vertrag als lückenhaft erweist.

 §17 Camping bzw. Übernachtungsmöglichkeit 
 1.) CAMPING
 Es stehen euch Campingplätze zur Verfügung. Ihr könnt euer Auto bei entsprechender Witterung direkt neben euer Zelt stellen.   Das Campen ist für Inhaber eines Campingticket, im Zusammenhang mit einem Festival-Ticket erlaubt. Das Campen ohne dem   vor genannten ist verboten.
 Solltet ihr euch durch andere Besucher massiv gestört oder bedroht fühlen, wendet euch an die Security oder einen unserer   Vereinsmitglieder (St.O.A.ker)!
 Bitte achtet darauf, keine verbotenen Gegenstände mitzuführen.
 Der Campingplatz zählt zum Veranstaltungsgelände. Beim Verlassen gilt §8 Abs.4 und § 17 Abs.4 entsprechend.

 Das Camping und das Befahren des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr! §14

 2.) MÜLL
 Wir bitten eindringlich darum, Euren Campingplatz sauber zu halten und sauber zu hinterlassen. Es stehen Müllcontainer auf   dem Gelände, welche für den anfallenden Hausmüll, als auch für den recyclefähigen Müll (gelber Sack) zu nutzen ist. An dieser   Stelle und dem einfachen Mittel, wollen wir ein Stück Nachhaltigkeit bewahren.
 Das Team von Streetzrock e.V. will möglichst für die Einhaltung sorgen. Streetzrock e.V. behält sich das Recht vor, auch Fotos   von besonders „harten Fällen” zu machen. Wer z.B. Möbel mitbringt und diese stehen lässt, wird mit einer Nachzahlung wegen   Müllablagerung sowie einer Anzeige rechnen müssen.
 Wir Gemeinsam werden es wieder schaffen, alles TippTopp in Ordnung zu halten. Wir sind keine Schweine und die   aufgestellten Mülltonnen nutzen wir und kein Müll landet in der Botanik. Wir ALLE helfen uns unnötigen Ärger vom Hals zu   halten und der Natur unser Streetz Open Air zu feiern. Dafür bedanken wir uns bereits im Voraus bei euch!

 3.) PARKEN
 Tagesgäste parken auf unserem ausgewiesenen Tagesparkplatz. Das Campieren auf diesen Parkplätzen ist verboten.   Natürlich wird sich niemand aufregen, wenn ihr in eurem Auto übernachtet (kein Zelt oder dgl.), weil ihr einen zu viel getrunken   habt.

 4.) TOILETTEN
 Auf dem gesamten Festivalgelände stehen in ausreichender Menge Mobiltoiletten zur Verfügung. Diese werden täglich   gereinigt und die Benutzung ist kostenlos. Handycaptoillette steht im gesonderten Bereich für euch zur Verfügung.

 6.) KRAFTSTOFF IN RESERVEKANISTERN
 Ihr dürft auf das Streetz Open Air einen Reservekanister Kraftstoff pro Fahrzeug mitnehmen, dieser darf nicht mehr als 20 Liter   Benzin bzw. Diesel fassen und muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das bedeutet, dass er dicht, fest   verschließbar und bruchsicher sein muss.

 5.) GASFLASCHEN
 Druckgas- bzw. Flüssiggasflaschen, die mit einem zusätzlichen Druckminderer betrieben werden, sind auf unserem   Campinggelände nicht gestattet. Dies gilt für sämtliches Gas, also auch für Kohlendioxid, Sauerstoff, Helium usw. sowie für   den Betrieb von Getränkeschankanlagen.
 Erlaubt sind ausschließlich fest verbaute Butangasflaschen in Wohnwagen/Wohnmobilen mit entsprechender Sicherung,   gültiger Gasprüfbescheinigung und aktueller HU.

 7.) FEUER UND GRILLEN
 Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten!
 Erlaubt sind handelsübliche Gas-Campingkocher mit Gaskartuschen, Campingkocher mit Festbrennstoffen                               (sog. ESBIT-Kocher) sowie Holzkohlegrills, sofern diese ausschließlich zur Essenszubereitung verwendet werden. Der normale   Umgang, also keine Verletzungen durch unsachgemäße Handhabung, wird vorausgesetzt.
 Spiritus ist keine Grillanzündhilfe! Wir empfehlen die Benutzung von nicht-flüssigen Anzündhilfen bzw. von sogenannten   Anzündkaminen.
 Spiritus, Lampen-Öl, Petroleumlampen, Feuerschalen, Brennholz und Fackeln sind verboten!
 Sollte es extrem Trocken sein, behalten wir uns vor das Grillen zu untersagen.

 8.) Zuwegung
 Die eingeteilten Fahrgassen sind Frei zu halten. Diese dienen als Flucht- und Rettungsweg. Auch Leinen oder   Festmacher für Zelte, dürfen nicht in diesen Bereich verbaut werden.

 9.) Stromerzeuger (Mopel)
 Das betreiben von Stromerzeugern ist nur erlaubt, in Verbindung einer feuerfesten Unterlage, unter dem Gerät. Es sei   denn das Gerät ist in einem Kunstoffgehäuse integriert.

 10.) Abwasser/ Schmutzwasser
 Auf dem Veranstaltungsgelände ist das entleeren von Faekalientanks verboten. Auch anderes Schmutzwasser darf   nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. 

 11.) Trinkwasser
 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist keine Trinkwasserentnahmestelle vorhanden. 

§18


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